Die Gepäck-Auftragsnummer finden Sie auf Ihrem Gepäckticket
Gemäß Rechnungsdatum oder Schätzung
Gemäß Rechnung oder Schätzung
Bei Beschädigung des Gepäcks wird eine Entschädigung gezahlt, die der Wertminderung des Gepäcks entspricht. Die Entschädigung übersteigt nicht - den Betrag, der bei gänzlichem Verlust zu zahlen wäre (mit Beleg ca. 1.350 EUR/ ohne Beleg ca. 338 EUR), wenn das gesamte Gepäck durch Beschädigung entwertet ist - den Betrag, der bei Verlust des entwerteten Teiles zu zahlen wäre, wenn nur ein Teil des Gepäcks durch die Beschädigung entwertet ist. Haftungsgrundlage ist die EU-Verordnung Nr. 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates, welche die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr regelt.
Bei verspäteter Auslieferung des DB Gepäckservice werden für je angefangene 24 Stunden für maximal 14 Tage bei nachgewiesenem Schaden eine Entschädigung in dieser Höhe, jedoch max. 14 Rechnungseinheiten* (ca. 16 Euro) gezahlt. Ohne Nachweis reduziert sich die Entschädigung auf 2,80 Rechnungseinheiten* (ca. 3 Euro) pro 24 Stunden und je verspätet ausgeliefertes Gepäckstück. Bei gänzlichem oder teilweisem Verlust des Gepäcks werden Ihnen bei Nachweis eine Entschädigung bis max. 1200 Rechnungseinheiten* (ca. 1350,- Euro je Gepäckstück gezahlt. Ohne Nachweis der Schadenshöhe erhalten Sie eine Pauschalentschädigung in Höhe von 300 Rechnungseinheiten* (ca. 338,- Euro) je Gepäckstück. Für Folgeschäden wird nicht gehaftet.
z.B. Einkaufsbelege & Kassenbons – Datum nach Eintritt des Ereignisses, die die getätigten Einkäufe von Hygiene- und Drogerieartikel und zwingend notwendiger Dinge in Form einer Grundversorgung nachweisen